„Das waren tolle Tage im Elsass“, denke ich, als ich mich auf die Sitze vor der großen Anzeige mit den Gates am Baseler Flughafen plumpsen lasse. Mein Flieger von Basel nach Berlin Schönefeld geht um 19:00 Uhr. Ich kneife die Augen zusammen. „Info 19:00“ blinkt auf. Ich stutze und sehe nochmal hin. Nun blinkt mir ein „Flight Cancelled“ entgegen.

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Flug EZS4640: Cancelled

In den ersten Sekunden fühle ich mich wie gelähmt. Was mach’ ich denn nun? Ich habe bisher immer sehr viel Glück gehabt und kann mich nur an einen Flugausfall erinnern, nach dem ich dann beim Ersatzflieger direkt in die Business gepackt wurde. Dass ich nochmal so viel Glück habe, bezweifle ich. Außerdem hat EasyJet auch keine so schönen Betten die Delta Airlines damals.

Am Schalter steht schon eine Schlange und ich beobachte, wie Menschen wütend ihre Reisebegleiter anmuffeln. Ja, es ist eine blöde Situation, aber ändern kann sie niemand und die Mitarbeiter hinter dem Schalter sind schon gar nicht Schuld an der Misere. Meine Freundin Heide hat direkt zu Hause gecheckt, welche Flieger alsbald nach Hause fliegen. Als ich an der Reihe bin, überrascht mich die Aussage, dass es diese Woche keine Flüge mehr von Basel nach Schönefeld gäbe. Ich muss mich der Wahrheit beugen. Der wirklich geduldig und nette Servicemitarbeiter bucht mich zunächst in einem Flughafenhotel ein. Morgen früh kann ich dann ab Zürich nach Berlin fliegen. Einen Gutschein für die Bahn überreicht er mir direkt mit der Hotel- und Flugbestätigung über den Tresen. Alles also halb so wild!

Ich habe morgen keine Meetings und dementsprechend finde ich es nicht schlimm, dass ich einen Tag später zu Hause ankomme. Andere Menschen sind nicht so frei und müssen zur Arbeit. Für sie ist das alles bestimmt eine Katastrophe.

Abends liege ich in meinem kuscheligen Hotelbett und denke darüber nach, wie gut das alles gelaufen ist. Ich habe ein Hotel, Zugfahrten und einen neuen Flug. Ich bin mir sicher, damit ist es auch für ein paar Reisende getan. Sie denken nicht daran, Schadenersatz einzuklagen. Aber genau das ist falsch!

Evelyn Hotel

Fluggastrechte bei Flugverspätung oder -Ausfall

Nur wenn die Airline den Passagier bis 14 Tage vor dem Abflug informiert, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Aber schon alleine, wenn die Airline erst 7-14 Tage vor Abflug Bescheid gibt, besteht Anspruch, wenn der Ersatzflug über 2 Stunden früher abfliegt oder über 4 Stunden später als der Ursprungsflug ankommt. Bei weniger als 7 Tagen gibt es sogar eine Entschädigungsanspruch, wenn der Ersatzflug über eine Stunde früher abfliegt oder über zwei Stunden später als der Ursprungsflug ankommt.

Herausreden kann sich die Airline nur bei außergewöhnlichen Umständen wie zum Beispiel Unwetter.

Die Höhe der Entschädigungen

Die Höhe des Anspruchs bemisst sich nach der Länge der Flugstrecke:

  • bei bis zu 1500 Kilometer gibt es Anspruch auf bis zu 250 Euro
  • zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern bis zu 400 Euro
  • bei mehr als 3.500 Kilometern beträgt die Entschädigung bis zu 600 Euro

Der Anspruch darf in bestimmten Konstellationen um bis zu 50 % von der Airline gekürzt werden.
Und darin liegt die Krux. An wen wende ich mich jetzt, an die Airline direkt? Wie setze ich das Schreiben auf, dass ich auch tatsächlich eine Entschädigung erhalte, ohne weitere drölfzig Fragebögen ausfüllen zu müssen?

Professionelle Unterstützung bei Schadenersatz

Immer wieder lief mir in letzter Zeit Werbung über den Weg, die mit „Wir besorgen dir deine Entschädigung bei Flugausfall“ locken. Während ich also auf die Suche gehe, fällt mir sofort auf: der Markt ist groß. Es gibt unendlich viele Anbieter, die mir helfen wollen. In der Regel handelt es sich dabei um Inkassounternehmen, die sich den Fall schildern lassen und dann versuchen, die Entschädigung einzutreiben. Das kann seine zeitlang dauern und ich weiß, ich würde vielleicht zwei, drei Mal nachhaken und es dann vielleicht wieder vergessen.

Sofortige Zahlung bei einfachen Fällen

Als meine Augen schon fast zufallen, stolpere ich über das Angebot von EU Flieger. Es klingt so verlockend, dass ich den Haken finden will, denn die Firma bietet ihren Kunden an, die Entschädigung abzukaufen, so dass der Kunde innerhalb 24 Stunden seine Entschädigung erhält.

Soforthilfe bei Flugausfall

Ich stutze, denn die Provision ist auch nicht höher als bei den Inkassounternehmen, bei denen ich das Geld vermutlich erst Wochen, wenn nicht gar Monate später erhalten würde.

Als ich wieder zu Hause bin, wende ich mich an EU Flieger und schildere meinen Fall. Die Antwort erfolgt prompt: „In deinem konkreten Fall liegt zwar eine Ersatzbeförderung vor (diese darf grundsätzlich auch per Bahn erfolgen), diese erreichte das Reiseziel allerdings erst am nächsten Tag. Damit wäre die Entschädigung zunächst nur ausgeschlossen, wenn du mehr als 14 Tage vor dem Abflugtermin von der Annullierung erfahren hättest (wovon ich nicht ausgehe). In deinem Fall darf die Airline den Anspruch auch nicht kürzen. Schließlich liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Flugausfall auf außergewöhnlichen Umständen beruhte. Dies müsste die Airline ohnehin nachweisen, was ihnen in der Regel nicht gelingt.“

Ich bestätige kurz, dass es sich um eine spontane Annullierung gehandelt hat und maile zusätzlich meine Buchungsnummer, Datum des Fluges, Flugnummer und eine Kopie des Tickets rüber. Daraufhin bekomme ich sogleich einen Kaufvertrag zugeschickt. In diesem bestätige ich, dass EU Flieger meine Forderung für 200 Euro abkaufen darf und EU Flieger bestätigt, dass das Geld nach Eingang der Erklärung binnen 24 Stunden auf meinem Konto ist. Tatsächlich ist das Geld schon am nächsten Tag auf meinem Konto.

Was passiert in den schwierigen Fällen?

Begeistert bedanke mich bei dem Mitarbeiter für die schnelle Hilfe und den Geldsegen. Mich würde aber auch interessieren, wie sie mit den schwierigeren Fällen umgehen und frage nach.

„Wenn es sich um einen komplizierteren Fall handelt, versuchen wir gemeinsam – in enger Betreuung – eine individuelle Lösung zu finden. Wir prüfen jeden Fall individuell und machen ein entsprechendes Angebot. In Fällen mit sehr guten Erfolgsaussichten (wie deinem) zahlen wir entsprechend gute Preise. Unsere „Best-Preis-Garantie“ stellt sicher, dass der Kunde bei uns tatsächlich den besten Preis erhält. Wenn uns ein Kunde ein besseres Angebot eines Konkurrenzunternehmens vorzeigt überbieten wir das automatisch. Komplizierte Fälle und solche mit unsicherem Ausgang lehnen wir gleichwohl nicht zwangsläufig ab. In der Regel bieten wir hier ein Modell mit Erfolgshonorar an. Der Kunde erhält so sein Geld erst nachdem wir die Forderung erhalten haben. Das dauert bei uns in der Regel nicht länger als 3-6 Monate.“

Spenden statt Verschwenden

Ich muss zugeben, dass ich mich so über mein Geld gefreut habe, dass ich es sogleich in einen neuen Flug gesteckt habe, ohne mich damit zu befassen, dass ich es bei EU Flieger auch für einen guten Zweck einsetzen kann.

Grundsätzlich geht ein ein Teil der Einnahmen von EU Flieger an ausgewählte Flüchtlinkgsprojekte. Aber auch du hast die Möglichkeit, deinen Schadenersatz komplett oder teilweise direkt an kooperierende Flüchtlingsprojekte zu spenden. In dem Fall verzichtet EU Flieger auf die Provision und übernimmt die Kosten für die Durchsetzung der Forderung.
Tolle Sache; da kann ich fast nur hoffen, dass bald wieder ein Flieger ausfällt!

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